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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1.1.2024)

1. ALLGEMEINES

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Anita Strasser, Annabergstraße 1, 4072 Alkoven (im Folgenden „Strasser“ genannt), und den Trainierenden (auch Mitglied, Mitglieder genannt), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Klarstellend wird festgehalten, dass unter dem Begriff „Trainierende bzw. Mitglied“ alle Personen zu verstehen sind, die das Angebot von Strasser in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob es sich um Einzeltrainings, Gruppentrainings handelt und ob diese auf Basis eines einmaligen Vertragsabschlusses oder einer Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. ​

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1.2.

Trainierender kann grundsätzlich nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Anmeldung Minderjähriger hat mit schriftlicher Einwilligung und Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu erfolgen, wobei dieser dabei die Kursgebühren in seine Zahlungsverpflichtung übernimmt. ​

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1.3.

Die Rechte des Trainierenden aus dem mit Strasser abgeschlossenen Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar, ausgenommen davon sind Firmenmitgliedschaften. 

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1.4.

Soweit nichts Abweichendes angegeben ist, finden alle Trainingseinheiten im Studio Annabergstraße 1, 4072 Alkoven oder auf dem davor befindlichen Außenbereich statt. 

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1.5.

Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Kurszeiten werden auf der Webseite von Strasser motuscorporis.at bekanntgegeben und können jederzeit Änderungen unterliegen.

 

 1.6.

Mit dem Vertragsabschluss ist ein medizinischer Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen, wobei jedoch eine Überprüfung der körperlichen und psychischen Voraussetzungen durch Strasser nicht stattfindet und dies eine sportmedizinische Abklärung bei einem geeignetem Arzt keinesfalls ersetzt.

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1.7.

Die unterschiedlichen Vertragsarten sowie die dazugehörigen Tarife bzw. Mitgliedsbeträge werden in einem gesonderten Preisblatt auch online motuscorporis.at bekannt gegeben. 

2. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNGS- UND AUFLÖSUNGSMÖGLICHKEITEN

2.1.

Die Teilnahme an einem kostenlosen Probetraining bei Strasser ist einmalig möglich und unverbindlich. 

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2.2.

Die Kurstermine können vom Trainierenden entsprechend des angebotenen wöchentlichen Stundenkontingentes in Anspruch genommen werden und müssen reserviert werden. 

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2.3.    Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist begrenzt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die rechtzeitige Anmeldung (Onlinebuchungssystem Eversports auf der Homepage motuscorporis.at oder per Mail training@motuscorporis.at, telefonisch und per Textnachricht unter +43 (0)676/843 433 400), Eine fristgerechte Abmeldung vom Kurs hat 48 Stunden vor dem jeweiligen Kurstermin via das Onlinebuchungssystem oder persönlich bei Strasser zu erfolgen. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom erworbenen Stundenkontingent abgezogen. Bei einer bestehenden Mitgliedschaft wird ein "Nichterscheinen zur gebuchten Klasse - sogenannte No-Shows" mit eine Gebühr von €15,- in Rechnung gestellt und bei nächstfälligen Mitgliedsbeitrag verrechnet und abgebucht. Ebenso verhält es sich mit nicht wahrgenommenen, reservierten Terminen. 

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2.4.

Die Mindestvertragslaufzeit eines Trainingsvertrages richtet sich nach dem gewählten Tarif. Eine Mitgliedschaft - Jahresvertrag, berechtigt unlimitierten Zugang zu den offenen Klassen, ein Halbjahresvertrag , berechtigt bis zu 2 Buchungen einer offenen Klasse - frei wählbar - pro Woche. Die Kündigungsfrist eines Halbjahresvertrages oder Jahresvertrages beträgt 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit, und hat schriftlich per Mail an training@motuscorporis.at zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer automatisch zu den bisherigen Preiskonditionen um jeweils ein weiteres Monat. 

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2.5.

Die Gültigkeit eines 5er Blockes beträgt 3 Monate/ Die Gültigkeit eines 10er Blockes beträgt 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der ersten Buchung. Wird ein Kursblock (durchgehende wöchentliche Kurseinheiten von zB 6 Einheiten) gebucht, verlieren diese ihre Gültigkeit nach Ende des Blocks. 5er oder 10er Blöcke können nicht an Dritte übertragen werden.

 

2.6.

Eine Erweiterung der vereinbarten Option ist jederzeit in schriftlicher Form möglich und ist gültig mit der Zahlung der berechneten Differenz. Eine Herabstufung kann grundsätzlich nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Es gilt dieselbe Frist und Form wie im Falle der Kündigung. 

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2.7.

Eine außerordentliche Kündigung eines Jahresvertrages ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 6 Wochen erkrankt, oder ein Wohnortwechsel mit einer Entfernung von min. 70 km zum aktuellen Veranstaltungsort stattfindet. Diese außerordentliche Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage eines Attestes, oder der Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts gültig und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. 

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2.8.

Für Verträge, die länger als ein Monat (30 Tage) Laufzeit haben, wird für den Fall einer Schwangerschaft oder ärztlich bestätigten Krankheit, die Mitgliedschaft unterbrochen und ruhend gestellt und verlängert sich nach Beendigung der Krankheit/Schwangerschaft um die noch nicht verbrauchte Zeitdauer. In einem derartigen Fall ändert sich daher der Ablauf des Vertrages entsprechend der nachgewiesenen Unterbrechungsdauer. In dieser Vertragspause kann das Mitglied keinerlei Leistungen durch Strasser in Anspruch nehmen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1.

Das auf motuscorporis.at angegebene Preisblatt (Mitgliedsbeitrag) bezieht sich jeweils auf den angegebenen Zeitraum.

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3.2.

Die Mitgliedsbeiträge für Verträge, die länger als ein Monat (30 Tage) Laufzeit haben werden ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Der Leistungsempfänger ermächtigt Strasser die Mitgliedsbeiträge von seinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zeitgleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von Strasser auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 

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3.3.

Für den Fall der Nichtdeckung des Kontos und damit verbundenen Rückbuchung werden die dadurch anfallenden Mahnkosten sowie die bankmäßige Rückbuchungsspesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% pa geltend gemacht. 

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3.4.

Strasser behält sich vor, die Preiskonditionen und damit einhergehend auch die Mitgliedsbeiträge mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird mindestens einen Monat vor Inkrafttreten über Höhe und Zeitpunkt der Änderung informiert und erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung. Erfolgt bis zum Inkrafttreten der Veränderung kein schriftlicher Widerspruch, gilt das Angebot als angenommen. Strasser wird über diese Widerspruchsfrist im Angebot informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist Strasser berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

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3.5.

Für außerordentliche Veranstaltungen wie Workshops o.ä., vor allem mit externen Trainern/Referenten, können zusätzliche Kosten entstehen. Über die Höhe dieser Kosten wird bei Ankündigung der jeweiligen Veranstaltungen gesondert hingewiesen. 

4. ALLGEMEINES ZU DEN TRAININGSEINHEITEN

4.1.

Alle regulären Trainingseinheiten (Workouts) dauern die im Kursplan angegebene Dauer und werden unter der Anleitung von Strasser oder eines ausgebildeten Trainers durchgeführt. 

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4.2.

Die Trainingseinheiten in der im Studio Motus Corporis werden entsprechend dem Online geführten Timetable abgehalten und sind saisonal unterschiedlich. 

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4.3.

Zur Teilnahme an der von Strasser (oder einem Trainer) geführten Trainingseinheiten ist eine Online-Anmeldung im Timetable, per Mail an training@motuscorporis.at oder telefonisch unter  +43 (0)676/843 433 400, notwendig, da ohne entsprechende Anmeldung keine Gewährleistung für die Anwesenheit des Trainers vor Ort gegeben ist. 

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4.4.

Um ein störungsfreies Training aller Mitglieder zu gewährleisten, kann ein nicht rechtzeitiges Erscheinen zu den Kursen, zum Ausschluss aus dieser Trainingseinheit führen. Die Trainingseinheit zählt in diesem Fall als teilgenommen und wird nicht gutgeschrieben. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied sich nicht an die Weisungen des Trainers hält, den Ablauf des Trainings nachhaltig stört und/oder sich oder andere gefährdet. 

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4.5.

Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen von Strasser bzw. den Trainern Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten, sowie sich an die ausgehängten Hausregeln zu halten. Bei groben und wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot gegen das Mitglied ausgesprochen werden. Bereits gezahlte Beiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. 

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4.6.

Als Trainingssprachen steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise und Hausordnung sind in deutscher Sprache gefasst und verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Training zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden. 

5. HAFTUNG UND ABSAGEN/ÄNDERUNGEN DER TRAININGSEINHEITEN

5.1.

Risikobelehrung: Beim allen Trainingseinheiten handelt es sich um Sporteinheiten, welche teilweise hochintensiv gestaltet werden können. Strasser empfiehlt allen Personen, ihre Sporteignung vor Trainingsbeginn bei einem Sportmediziner überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird empfohlen, vor Beginn des Trainings ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. 

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5.2.

Strasser haftet grundsätzlich nicht für Schäden bei Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers. Eine Haftung des Betreibers oder des Trainers bzw. für sonstiges zurechenbare Hilfspersonal ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Im Übrigen gilt die Haftungsbegrenzung entsprechend der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. 

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5.3.

Strasser behält sich vor, Veranstaltungen jederzeit räumlich und/oder zeitlich zu verlegen und einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich zu verändern bzw. gänzlich abzusagen. Die betroffenen Mitglieder werden in diesem Fall rechtzeitig informiert. Dies kann in Form eines Aushanges am Veranstaltungsort und/oder über den Onlinekalender erfolgen. Bei Krankheit oder anderweitig auftretenden kurzfristigen Ereignissen (z.B. Unfälle etc.) der Trainer, wird versucht nach besten Möglichkeiten eine Vertretung zu finden. Gelingt dies nicht, kann es aus vorgenannten Gründen zu kurzfristigen Absagen der Trainingseinheiten kommen. 

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5.4.

Weiterhin behält sich Strasser vor, an Sonntagen und allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 30 Tagen im Jahr wegen Renovierung, Urlaub, Fortbildungen oder anderen betrieblichen Erfordernissen das Studio Motus Corporis zu schließen. Die erworbenen Zeitmitgliedschaften werden durch Urlaubschließungen entsprechend der Schließtage verlängert Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Eintragung im Online Timetable bekanntgegeben.

 

5.5.

Strasser gibt keine Garantie dafür, dass jedem Mitglied zur gewünschten Zeit Plätze in den Kursen zur Verfügung stehen. Es werden anhand der aktuellen Mitgliederzahlen so viele Trainingseinheiten und Kursplätze geschaffen, dass im Rahmen der gängigen Auslastung, bei rechtzeitiger Anmeldung im Onlinekalender, eine regelmäßige Teilnahme im Rahmen der Mitgliedschaftsoption möglich ist. Eine frühzeitige Anmeldung zu den Kursen wird generell empfohlen.  

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5.6.

Auf mitgebrachtes Privateigentum, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände ist selbst zu achten. Strasser übernimmt keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten, es entsteht daher bei Verlust oder bei Beschädigung keine Haftungsanspruch, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch einen Mitarbeiter von Strasser. 

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5.7.

Die jeweiligen von Strasser (oder einem Trainer) Trainer vorgeschlagenen Übungen sowohl hinsichtlich Kraft, Kondition und Ausdauer sind jeweils nach Einschätzung der eigenen körperlichen Konstitution auszuführen. Die diesbezüglichen Vorschläge des Trainers sind unverbindlich und hat jedes Mitglied selbst nach eigenem Ermessen zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Übungen für ihn gesundheitlich und körperlich geeignet sind. Bei Bedenken diesbezüglich ist dem Trainer unverzüglich Mitteilung zu machen. 

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5.8.

Das Studio Motus Corporis befindet sich in einem Gebäude, in welchem unter anderem auch eine Landwirtschaft betrieben wird. Rund um das Gelände (Studio) werden daher entsprechende landwirtschaftliche Maschinen betrieben. Der/die gesetzliche Vertreter des Minderjährigen ist in Kenntnis darüber und verpflichtet sich daher den minderjährigen Kursteilnehmer bis zur Studioeingangstüre (im ersten Obergeschoss) zu bringen und von dort auch wieder abzuholen. Strasser übernimmt keine Haftung für Unfälle, Schäden etc. welche sich am Weg zum Studio ereignen und wurde ausdrücklich auf den Landwirtschaftsbetrieb rund um das Studio hingewiesen. 

6. DATENSCHUTZVERORDNUNG

6.1.

Das Mitglied willigt ein, dass Strasser seine personenbezogenen Daten – Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten), Daten aus dem Mitgliedsvertrag sowie daraus bekannte Vorerkrankungen und Verletzungen, Daten aus dem vorgelegtem Ausweisdokument und Daten zur Zahlungsart (insbesondere mit EC-Karten, Kreditkarten und Bankkarten) zu folgenden Zwecken verarbeitet: Verrechnung, Überprüfung, Korrespondenz mit Kunden und externen Trainern, Mitarbeitern und sonstigen Geschäftspartnern, Betrieb des Studios Motus Corporis samt Online Terminvereinbarungen, Gruppentrainings und Buchungen. 

 

6.2.

Weiteres wird der Übermittlung der Daten an die entsprechend verwendeten Online-Buchungsplattformen zugestimmt. 

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6.3.

Zum Zweck der optimalen Betreuung werden alle genannten Daten über die Dauer der Geschäftsbeziehung zu Strasser hinaus und maximal 1 Jahr über die längste, geltende gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus gespeichert, damit diese Daten im Fall der Mitgliedschaft verarbeitet und im erforderlichen Ausmaß an Dritte übermittelt werden dürfen. 

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6.4.

Das Mitglied erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zur Speicherung, Verwendung und Weitergabe der personenbezogenen Daten und stimmt zu, dass er/sie von Strasser zu Werbezwecken mittels Telefon, SMS oder Mail kontaktiert wird. 

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6.5.

Die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten des Mitglieds kann jederzeit ganz oder teilweise gegenüber Strasser widerrufen werden Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

7. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

7.1.

Im Rahmen des Trainingsbetriebs können durch Strasser Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf dem das Mitglied zu erkennen ist. Diese Foto- und Videoaufnahmen werden für den Außenauftritt auf den gängigen sozialen Medien, wie Instagram und Facebook und auf der Homepage motuscorporis.at veröffentlicht. Die hierbei erstellten Foto- und Videoaufnahmen können bearbeitet, kopiert und archiviert werden. Falls dies nicht gewünscht ist, ist darauf vor Beginn des Trainings hinzuweisen, anderenfalls die Einwilligung angenommen werden darf. 

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7.2.

Die Einwilligung hierzu stellt keine Voraussetzung der Mitgliedschaftsvereinbarung dar, noch entstehen dem Mitglied etwaige Nachteile bei nicht Einwilligung. 

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7.3.

Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Risiken hingewiesen, dass durch die Einwilligung in Kauf genommen wird (Auffindbarkeit durch Suchmaschinen im Internet, mangelnde Möglichkeit der vollkommenen Löschung, falscher Gebrauch durch Dritte).

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7.4.

Der/die gesetzliche Vertreter von minderjährigen Mitgliedern erklärt durch Unterschrift hierüber informiert worden zu sein und stimmt den oben genannten Punkten ausdrücklich zu. 

8. HAUSORDNUNG

8.1.

Das Mitglied bestätigt die Hausordnung und die Hygienevorschriften zu kennen und verpflichtet sich diese einzuhalten. Die Hausordnung ist wird an geeigneter Stelle im Studio Motus Corporis für alle einsichtig angeschlagen. 

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8.2.

Die Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass im Studio Motus Corporis absolutes Rauchverbot besteht. Zudem ist ausdrücklich verboten, Suchtgift zu konsumieren und/oder Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen. Dies gilt auch für das Einbringen von Waffen und explosiven Stoffen, etc. Bei einem etwaigen Verstoß gegen diese Bestimmungen ist Strasser berechtigt die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wobei in derartigem Fall auch kein Anspruch auf Rückersatz von etwaig nicht verbrauchten Mitgliedsbeiträgen besteht.

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8.3.

Jede sonstig selbständige gewerbliche Tätigung im Studio Motus Corporis (z.B. als Fitnesstrainer, etc.) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit Strasser ist untersagt. Auch das Abwerben von Mitgliedern oder sonstige Werbemaßnahmen sind untersagt. 

9. SONSTIGES UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1.

Das Mitglied ist Strasser gegenüber verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten so auch der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. 

 

9.2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrags am ehesten entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken. 

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9.3.

Bei groben oder mehrmaligen Verstoß gegen Vertragsbedingungen behält sich Strasser das Recht vor, das Mitglied fristlos zu kündigen. 

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9.4.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch das Abgehen von der Schriftform bedarf der Schriftform. 

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9.5.

Es gilt formelles und materielles Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort ist Alkoven. Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wels. Diese Geschäftsbedingungen sind einsichtig unter: motuscorporis.at

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